Geförderter Gemeinschaftsstand "Junge innovative Unternehmen"
Neues Förderprogramm für junge innovative Unternehmen: Die European Coatings SHOW 2009 bietet Beteiligung am geförderten Gemeinschaftsstand.Allgemeine Information
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für die Beteiligung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland aufgelegt. Das am 1. Juni 2007 eingeführte Messeförderprogramm soll den Innovationsstandort Deutschland und das Exportgeschäft junger Unternehmen stärken.
Die geförderte Teilnahme findet im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes statt, der durch die NürnbergMesse organisiert und vom AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft) hinsichtlich der Exportberatung unterstützt wird.
Förderantrag und Bewilligung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Postfach 5160, 65726 Eschborn.
www.bafa.de/Wirtschaftsfoerderung
Die geförderte Teilnahme findet im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes statt, der durch die NürnbergMesse organisiert und vom AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft) hinsichtlich der Exportberatung unterstützt wird.
Förderantrag und Bewilligung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Postfach 5160, 65726 Eschborn.
www.bafa.de/Wirtschaftsfoerderung
Beteiligungskosten
Standmiete im Gemeinschaftsstand pro m² Standfläche:
- EUR 92,58 (= 20% Eigenanteil)
EUR 462,88 (= 100% Standardpreis)
- Überlassung der Standfläche in der Halle
- Einheitlicher Standbau inkl. Grund-Möblierung, einheitlicher Standbeschriftung, Beleuchtung, Stromanschluss und -verbrauch
- AUMA-Gebühr
- Kommunikationspaket
- Reinigung
- Versicherung
- Gemeinschaftsfläche mit betreutem Infostand
Unterlagen & Anmeldung
Laden Sie sich hier Ihre Anmeldeunterlagen, Informationen zu Abwicklung und Standbau sowie den Bewilligungsantrag herunter:
Fact-Sheet geförderter Gemeinschaftsstand
Anmeldeformular zur Teilnahme
Informationen zum Standbau
Fact-Sheet geförderter Gemeinschaftsstand
Anmeldeformular zur Teilnahme
Informationen zum Standbau
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresbilanzsumme/Jahresumsatz maximal 10 Mio. Euro)
- jünger als 10 Jahre sind
Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Teilnahme an der European Coatings SHOW 2009 in Form einer Gemeinschaftsbeteiligung mit mindestens 10 förderfähigen Unternehmen. Die geförderte Standfläche soll zwischen 9 m² und 15 m² pro Aussteller liegen.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Kosten der Messeteilnahme innerhalb des Gemeinschaftsstandes. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme des Ausstellers sind die von der NürnbergMesse in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20% zu übernehmen. Maximal werden EUR 7.500 pro Aussteller und Messe gewährt.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Kosten der Messeteilnahme innerhalb des Gemeinschaftsstandes. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme des Ausstellers sind die von der NürnbergMesse in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20% zu übernehmen. Maximal werden EUR 7.500 pro Aussteller und Messe gewährt.
Verfahrensablauf
Der Aussteller meldet sich bis 15. Juli 2008 bei der NürnbergMesse zur Teilnahme am geförderten Gemeinschaftsstand der European Coatings SHOW 2009 an.
Bestandteile der Anmeldung sind:
Bestandteile der Anmeldung sind:
- Unterzeichnetes Fact-Sheet (Download s.o.)
- ausgefüllter offizieller Anmeldevordruck zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand Junge Innovative Unternehmen (Download s.o.)
- Einreichung (schriftlich und elektronisch) des Bewilligungsantrages zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
(Download unter www.bafa.de/Wirtschaftsfoerderung
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Der Aussteller erhält dann von der NürnbergMesse eine Standbestätigung und Rechnung für die Teilnahme am geförderten Gemeinschaftsstand. Der Rechnungsbetrag ist vom Teilnehmer direkt und ohne Abzüge an die NürnbergMesse zu entrichten.
Das BAFA entscheidet über die Bewilligung und regelt die Auszahlung der Förderung nach Vorlage der beim Veranstalter bezahlten Rechnung und der vom Zuwendungsempfänger erklärten Messeteilnahme.
Diese Unterlagen sind elektronisch und spätestens 4 Wochen nach Messeende an das BAFA zu übersenden.
Der Aussteller erhält dann von der NürnbergMesse eine Standbestätigung und Rechnung für die Teilnahme am geförderten Gemeinschaftsstand. Der Rechnungsbetrag ist vom Teilnehmer direkt und ohne Abzüge an die NürnbergMesse zu entrichten.
Das BAFA entscheidet über die Bewilligung und regelt die Auszahlung der Förderung nach Vorlage der beim Veranstalter bezahlten Rechnung und der vom Zuwendungsempfänger erklärten Messeteilnahme.
Diese Unterlagen sind elektronisch und spätestens 4 Wochen nach Messeende an das BAFA zu übersenden.
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