Akkreditierung bei der NürnbergMesse
Sehr geehrte Journalistin, sehr geehrter Journalist,wir heißen Sie herzlich willkommen bei der NürnbergMesse Presse-Akkreditierung. Um Sie bestmöglich bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, lesen Sie bitte nachfolgend unsere Akkreditierungsrichtlinien.
In der Regel erfolgt die Akkreditierung während der Messe in den ausgewiesenen Presse-Centern. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben können Sie uns gerne kontaktieren.
Ihr Presse-Team
Akkreditiert werden nur:
| 1. | Inhaber eines gültigen Presseausweises. | |
| 2. | Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden, soweit diese bei Messen mit der NürnbergMesse GmbH kooperieren, und Mitglieder von Jugendpresseorganisationen und Schülerzeitungen mit entsprechend gültigem Ausweis der jeweiligen Organisation. | |
| 3. | Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter. | |
| 4. | Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen, die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können. | |
| 5. | Journalisten aus dem In- und Ausland,
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| 6. | Pressefotografen, die nachweisen, dass sie journalistisch tätig sind. | |
| 7. | Mitglieder von Internet-Redaktionen mit gültigem Presseausweis, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, nachweislich überwiegend selbst erstellte journalistische Inhalte publizieren, beziehungsweise deren Online-Publikationen in der jeweiligen Messe-Community als Informationskanäle etabliert sind. | |
| 8. | Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen. | |
| 9. | Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z. B. Blindenradio, Behindertenverbände, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Arbeitsausweis). | |
| 10. | Die NürnbergMesse behält sich im Einzelfall vor, für eine besonders nachgefragte Veranstaltung eine themenspezifische Auswahl unter den in Betracht kommenden Journalisten zu treffen sowie im Einzelfall die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen offiziellen Legitimationspapiers zu fordern. | |
Im Übrigen behält sich die NürnbergMesse die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor und macht ggf. von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Download Akkreditierungsrichtlinien der NürnbergMesse GmbH (PDF-Datei, 27KB)



